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Energieservice für Immobilien · Berlin

Energieausweis ab 2027. Ihre Verwaltung entlastet.

Welche Gebäude jetzt geprüft werden sollten – und wie Sie als Hausverwaltung den Aufwand für Ihre Immobilien reduzieren. Ein Ansprechpartner für Energieausweise, Heizungschecks und technische Einordnung.

Für Hausverwaltungen, WEGs, Bestandshalter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.

Was jetzt auf dem Spiel steht

Nicht: „Muss ich sofort erneuern?“ – sondern: Wo besteht wirklich Handlungsbedarf?

In vielen Beständen liegen Energieausweise verstreut in digitalen Ordnern. Ausgangsdaten fehlen, Laufzeiten sind unklar, Wohn- und Gewerbeeinheiten werden nicht sauber unterschieden. Mit den Änderungen zum 1. Januar 2027 wird eine strukturierte Prüfung wichtiger.

01

Zu spät geprüft

Erst bei Vermietung oder Verkauf zeigt sich, dass erforderliche Unterlagen fehlen.

02

Falsche Ausweisart

Gebäudeart, gemischte Nutzung oder konkrete Maßnahme wurden nicht ausreichend eingeordnet.

03

Doppelte Arbeit

Ohne objektübergreifende Übersicht werden Unterlagen immer wieder neu angefordert.

Die Lösung: einmal systematisch erfassen, rechtliche Ausstellungsanlässe zuordnen und nur dort handeln, wo es notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll ist.

2026 oder 2027?

Die Regeln im Vergleich

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Wesentliche Heizungsänderungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Die neue Energieausweis-Systematik folgt zum 1. Januar 2027.

ThemaBis Ende 2026Ab 2027 laut Neuregelung
BerechnungBisherige gesetzliche BerechnungsgrundlagenAktualisierte DIN TS 18599 / Referenz- und Faktorenregeln
AusstellungBisheriges AusweisverfahrenDigitale, maschinenlesbare Ausstellung vorgesehen
NichtwohngebäudeVerbrauchs- und Bedarfsausweis im jeweiligen RechtsrahmenGrundsätzlich energetisch bilanzierter Ausweis
Bestehende WohngebäudeBedarf oder Verbrauch mit bisherigen EinschränkungenNeue Wahlmöglichkeiten, aber Anlass und Voraussetzungen prüfen
GültigkeitIm Regelfall zehn JahreIm Regelfall weiterhin zehn Jahre

Wer ohnehin einen neuen Energieausweis benötigt, sollte Zeitpunkt und Unterlagen frühzeitig abstimmen. Bei einer noch jahrelang gültigen Bescheinigung ohne konkreten Anlass besteht kein Grund zur vorschnellen Erneuerung. Rechtsgrundlage und Einzelfall sind vor jeder Ausstellung zu prüfen.

Praxisfilter

Welche Gebäude haben Vorrang?

Eine Priorisierungshilfe – keine Aussage, dass automatisch eine Neuausstellungspflicht vorliegt.

HOCH
Nichtwohngebäude mit anstehender Neuvermietung / VerkaufAusweisart und Gebäudedaten früh prüfen
HOCH
Gemischt genutztes Wohn- und GeschäftshausNutzungsanteile / getrennte Behandlung klären
HOCH
Abgelaufener oder bald auslaufender AusweisAnlass, Termin und Datengrundlage prüfen
MITTEL
Größere Renovierung / Umnutzung geplantPrüfen, ob bilanzierter Ausweis erforderlich wird
MITTEL
Unklare Verbrauchsdaten, Leerstand, neue HeizungPlausibilität und geeignete Ausweisart klären
NIEDRIG
Gültiger Ausweis, keine relevante MaßnahmeDokumentieren und Wiedervorlage planen

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Verbrauchsausweis

Grundlage
Erfasste Verbrauchsdaten
Stärken
Bei geeigneter Datenlage aufwandsarm
Grenzen
Leerstand / Nutzungsverhalten können Daten verzerren

Bedarfsausweis

Grundlage
Energetisches Gebäudemodell
Stärken
Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten modellierbar
Grenzen
Benötigt mehr Gebäudedaten und fachliche Erfassung

Der geeignete Ausweis ist nicht immer der preisgünstigste. Maßgeblich sind der zulässige Ausweistyp, die verfügbaren Daten und die beabsichtigte Verwendung.

Praxisfälle

Drei Praxisfälle: Wo Vorbereitung sich lohnt

Fall 1

Mehrfamilienhaus mit Ausweis bis 2029

Die Hausverwaltung hat einen gültigen Ausweis; ein Verkauf oder eine erhebliche bauliche Änderung ist nicht geplant.

Empfehlung: Keine vorschnelle Neuausstellung, sondern Laufzeit dokumentieren und eine rechtzeitige Wiedervorlage setzen.

Fall 2

Wohn- und Geschäftshaus vor der Vermietung

Im Erdgeschoss liegt Gewerbe, darüber befinden sich Wohnungen.

Empfehlung: Gebäudeteilung, Nutzung und konkrete Ausweispflichten prüfen, ehe ein Standard-Verbrauchsausweis bestellt wird.

Fall 3

Bürogebäude mit geplanter Neuvermietung 2027

Für ein Nichtwohngebäude kann künftig eine umfassende energetische Bilanzierung erforderlich sein.

Empfehlung: Bauteilaufbauten, Anlagenunterlagen, Flächen und frühere Nachweise jetzt zusammenstellen.

Rechenbeispiel: Der organisatorische Aufwand

Eine Verwaltung hat 30 Gebäude. Werden für jedes Gebäude unabhängig voneinander Unterlagen angefragt und wird je Objekt nur eine zusätzliche Stunde Abstimmung benötigt, entstehen 30 Stunden interner Aufwand. Bei einem angenommenen internen Stundensatz von 45 € entsprechen diese 1.350 € Organisationskosten.

Ausschließlich ein illustratives Rechenbeispiel, kein gemessener Wert und kein garantierbares Einsparpotenzial.

Leistungen für Ihre Immobilien

Energieausweise erledigt. Ihre Verwaltung entlastet.

A

Energieausweis-Bestandscheck

  • Sichtung vorhandener Energieausweise und Ablaufdaten
  • Zuordnung zu Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder gemischter Nutzung
  • Hinweise zu erkennbarem Prüf- und Datenbedarf
  • Übersicht mit Prioritäten und nächsten Schritten
B

Ausweiserstellung nach Bedarf

  • Prüfung der zulässigen und geeigneten Ausweisart
  • Anforderung und Plausibilisierung notwendiger Unterlagen
  • Erstellung des Energieausweises nach gültigem Rechtsstand
C

Gebäudestrategie PLUS

  • Ausweis und technische Einordnung von Heizung / Gebäudehülle
  • Variantenvergleich z. B. Brennwert, Wärmepumpe, Fernwärme
  • Grobe Priorisierung der Investitions- und Modernisierungsschritte
  • Optional: iSFP / Fördermittelprüfung

Sammelaufträge und größere Objekte: Umfang, Zusatzleistungen und Mengenrabatte klären wir individuell.

Leistungen und Preise

Transparente Konditionen pro Gebäude

LeistungNettoBrutto
Verbrauchsausweis250,00 €297,50 €
Bedarfsausweis500,00 €595,00 €
Bedarfsausweis ohne bisherigen Energieausweis750,00 €892,50 €
Heizungscheck (nur Berlin)500,00 €595,00 €
Paket: Energieausweis + Heizungscheck (Berlin)750,00 €892,50 €

Nettopreise zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Größere Objekte, Sammelaufträge und Mengenrabatte auf Anfrage.

Diese Unterlagen reichen zum Start

Verbrauchsausweis

Bisheriger Energieausweis und Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre.

Bedarfsausweis

Bisheriger Energieausweis und gegebenenfalls Schornsteinfegerprotokoll.

Ohne bisherigen Ausweis

Objektadresse, Baujahr, Einheiten, Fläche, Heizungsart und Nutzung. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.

Ablauf

In vier Schritten zur Entscheidung

01

Leistung und Objekt nennen

Sie wählen die gewünschte Leistung und geben die Objektadresse an.

02

Unterlagen und Umfang prüfen

Ich kläre die zulässige Ausweisart und fehlende Angaben.

03

Auftrag bestätigen und bezahlen

Sie bestätigen Leistungsumfang und Gesamtpreis und erhalten den Zahlungslink.

04

Bearbeitung und Ergebnis

Nach Auftrag, Zahlung und vollständigen Unterlagen beginnt die Bearbeitung.

Ihre Checkliste
  • Objektadresse und Nutzung
  • Baujahr, Einheiten und Fläche
  • Bisheriger Energieausweis
  • Verbrauchsabrechnungen
  • Heizungsart
  • Geplante Vermietung, Verkauf oder Baumaßnahmen
Kontakt

Welches Objekt darf ich übernehmen?

Ein Ansprechpartner für Ihre Immobilien. Senden Sie Ihren bisherigen Energieausweis oder eine Objektliste – ich kläre mit Ihnen die passende Leistung und das weitere Vorgehen.

Sebastian Dittmar GmbH

Bergstraße 72, 10115 Berlin

Telefon
0160 95389973
E-Mail
schornsteinfeger.dittmar@gmail.com
Fax
030 13881185